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   BGH, 03.12.1956 - III ZR 128/55   

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https://dejure.org/1956,5683
BGH, 03.12.1956 - III ZR 128/55 (https://dejure.org/1956,5683)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1956 - III ZR 128/55 (https://dejure.org/1956,5683)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1956 - III ZR 128/55 (https://dejure.org/1956,5683)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.04.1954 - III ZR 41/53

    Ersatzpflicht der Gemeinde bei Enttrümmerung

    Auszug aus BGH, 03.12.1956 - III ZR 128/55
    Dafür sei gleichgültig, ob die Beklagte die Heizkörper kraft eigenen Entschlusses für den Aufbau der Stadt (BGHZ 13, 81) oder in Ausführung des überörtlichen Wiederaufbauprogrammes der Militärregierung vom 12. Oktober 1945 (BGHZ 10, 253) erfaßt habe.

    Mit diesen Erwägungen, die auch im Urteil des Senates BGHZ 13, 81 von Bedeutung waren, befinden sich die rechtlichen Ausführungen des Berufungsgerichts in dem hier angefochtenen Urteil im Einklang.

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 127/51

    Entnahme von Baustoffen aus beschädigtem Grundstück

    Auszug aus BGH, 03.12.1956 - III ZR 128/55
    Dann aber richte sich, wie in BGHZ 10, 255 [266] entschieden worden sei, der Anspruch des Klägers aus Enteignung nicht gegen die Stadt.

    Dadurch, daß sich hier die Beklagte bei der Entnahme der Heizkörper auf diese Verordnung gestützt hat, unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem in Westfalen spielenden Fall, den der V. Zivilsenat in BGHZ 10, 255 entschieden hat.

  • BGH, 16.11.1953 - GSZ 5/53

    Umstellung der Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 03.12.1956 - III ZR 128/55
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die für einen enteignenden Eingriff zu leistende Vergütung einen wirklichen Wertausgleich schaffen soll und daß, wenn für eine vor der Währungsumstellung erfolgte Enteignung ein Wertausgleich noch nicht erfolgt ist, ein den jetzigen Verhältnissen entsprechender Geldbetrag zugesprochen werden muß, ohne daß eine Umstellung nach dem Umstellungsgesetz zu erfolgen hätte (vgl. BGHZ 7, 96; III ZR 42/53 vom 6. Mai 1954; GSZ BGHZ 11, 156).
  • BGH, 14.07.1952 - III ZR 95/51

    Polizeiliche Beschlagnahme. Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 03.12.1956 - III ZR 128/55
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die für einen enteignenden Eingriff zu leistende Vergütung einen wirklichen Wertausgleich schaffen soll und daß, wenn für eine vor der Währungsumstellung erfolgte Enteignung ein Wertausgleich noch nicht erfolgt ist, ein den jetzigen Verhältnissen entsprechender Geldbetrag zugesprochen werden muß, ohne daß eine Umstellung nach dem Umstellungsgesetz zu erfolgen hätte (vgl. BGHZ 7, 96; III ZR 42/53 vom 6. Mai 1954; GSZ BGHZ 11, 156).
  • BGH, 15.10.1953 - III ZR 182/52

    Umstellung im Grundverfahren

    Auszug aus BGH, 03.12.1956 - III ZR 128/55
    In seinem Urteil BGHZ 10, 361 hat der Senat ausgeführt, daß die Besatzungsmächte bei der Durchführung ihrer Anordnungen das deutsche Recht angewendet wissen wollten, daß als Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme von Baustoffen aus Trümmergrundstücken nur das Reichsleistungsgesetz in Frage kam und daß den, in Anlehnung an die Anweisungen der britischen Militärregierung zur Behebung der Wohnraumnot ergangenen Erlassen der Oberpräsidenten keine selbständige Bedeutung beigemessen werden kann.
  • BGH, 06.05.1954 - III ZR 42/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1956 - III ZR 128/55
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die für einen enteignenden Eingriff zu leistende Vergütung einen wirklichen Wertausgleich schaffen soll und daß, wenn für eine vor der Währungsumstellung erfolgte Enteignung ein Wertausgleich noch nicht erfolgt ist, ein den jetzigen Verhältnissen entsprechender Geldbetrag zugesprochen werden muß, ohne daß eine Umstellung nach dem Umstellungsgesetz zu erfolgen hätte (vgl. BGHZ 7, 96; III ZR 42/53 vom 6. Mai 1954; GSZ BGHZ 11, 156).
  • BGH, 02.07.1953 - III ZR 337/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1956 - III ZR 128/55
    Der Senat hat sich mit der Entnahme von Baustoffen aus einem Trümmergrundstück, die von einer niedersächsischen Stadt auf die Verordnung des Oberpräsidenten der Provinz Hannover vom 28. September 1945 gestützt worden war, sehen einmal in seinem Urteil III ZR 337/51 vom 2. Juli 1953 befaßt.
  • BGH, 18.11.1957 - III ZR 82/56

    Rechtsmittel

    Handelt es sich dagegen wie hier um Maßnahmen, die - was die Revision verkennt - zwar innerhalb einer Zone Platz greifen sollten, deren Durchführung aber auf die jeweilige untere Verwaltungseinheit zugeschnitten war, als solche von der beklagten Stadt gehandhabt und auch nicht zentral gesteuert wurde, so steht es im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, die betreffende Stadtgemeinde als Begünstigte anzusehen (vgl. Urteil vom 8. April 1954 - III ZR 41/53 - S. 20 ff = BGHZ 13, 81 [BGH 08.04.1954 - III ZR 41/53]; 30. Januar 1956 - III ZR 159/54 - S. 11; 3. Dezember 1956 - III ZR 128/55 - S. 8).
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